Die neue Datenschutzverordnung hat ja schon viel Staub aufgewirbelt.
Fotografieren in der Öffentlichkeit schien unmöglich zu werden.
Aber es wird wohl mal wieder nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fotografieren-im-blitzlicht-der-dsgvo-behoerde-schafft-klarheit/
Der Gesetzgeber hat jedenfalls mal wieder seine Hausaufgaben nicht gemacht. Sechs, setzen!
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